Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
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rechtsverbindlich, adj. dem gesetzlichen rechte gemäsz verbindlich: ein rechtsverbindliches versprechen; wetten, wenn sie rechtsverbindlich sein sollen, müssen schriftlich geschlossen werden.
Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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15.–20. Jh.
Neuhochdeutschrechtsverbindlichadj.
Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtsverbindlich , adj. dem gesetzlichen rechte gemäsz verbindlich: ein rechtsverbindliches versprechen; wetten, wenn s…
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Sackgasse 1
Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit rechtsverbindlich
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rechtsverbindlich‑ als Erstglied (1 von 1)
rechtsverbindlichkeit
DWB
rechtsverbindlichkeit , f. : das versprechen eines unmündigen ist ohne rechtsverbindlichkeit.