Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtsprechen verb.
rechtsprechen , verb. 1 1) zusammenrückung von recht sprechen, vgl. das subst. recht III, 2, c, sp. 380: darüber solten die rathmanne zum Culmen urtel finden und rechtsprechen. Schütz Preuszen 19 . zugleich im subst. gesetzten infinitiv: es haben etliche käyser und könige diese göttliche richtschnur im rechtsprechen stäts für augen und im herzen gehabt: was du wilt das man dir thun sol, das soltu einem andern auch thun, und rechtsprechen. Schuppius 23 ; rechtsprechen, pro tribunali sedere, legibus judicare. Stieler 2100 . 2 2) zusammenrückung von einen oder etwas recht sprechen, rechtfertigen …