Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechtskonsilium
Rechtskonsilium, n.
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[bei Unerfahrenheit des Reichsfiskals würde] die arbeit denen zweyen adjungirten reichs-hofräthen nicht alleine aufgebürdet und sie also durch die abwartung der fiscalischen actionen ihre ordinari rechts-consilia und relationes ... verhindert ... werden1686 RHROrdn. II 222 Anm. 714