Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtsfreund
rechtsfreund , m. freund, vertrauter berater in rechtsangelegenheiten: kehrte er ( Lazzarelli ) ins vaterland zurück, bekleidete manche öffentliche ämter, .. doch begab er sich aufs neue in ausländische dienste und trieb die geschäfte eines rechtsfreundes zu Ferrara, Perugia, Macerata und Bologna. Göthe 38, 233 ; ob ihm gleich sein charakter als kaiserlicher rath zu prakticiren nicht erlaubte, so war er doch manchem vertrauten als rechtsfreund zur hand, indem die ausgefertigten schriften von einem ordinirten advocaten unterzeichnet wurden. 48, 47; auch freund, liebhaber der rechtswissenschaft:…