Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechtsfehler
Rechtsfehler, m.
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rechtsfehler ... wann in ausführung des streithandels ein fundamentalrecht oder grund vor dem urtheil nicht angezogen worden, kann der verlierende theil vor dem herrn landvogt erscheinen und ... wiederum verhört werden1696 Tessin/ZSchweizR.² 29 (1910) 241