Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
rechtschwebend
rechtschwebend, adj. wie rechtshängig (I) gegenwertiger rechtschwebender handlung vnd rechtfertigung ganz vngeachtet 1550 BrschwBericht I 480 [ist] doch zu befoͤrderung und abhelffung der recht-schwebenden sachen fuͤr nothwendig ... ermessen worden, daß auf die drey gerichtstaͤge ... jedes tags ... audientz in contumaciis gehalten werde 1566 RAbsch. III 229 Faksimile soll in unser rhatstuben geschrieben werden ... literae mutui compassus in rechtschwebenden sachen vor dem hoffgerichte 1575 Pommern/Kern,HofO. I 112 haben sie ... mit dem besuchen ihres oberhoffs hie zu R. ... in rechtschwebenden…