Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechtigung
Rechtigung, f.
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ob die execution der landmandaten nebst allen davon abhangenden rechtigungen in beziehung der bußen ... vnseren jeweiligen amtleüten zu L. ... oder aber obbedeuter herrschaft H. zukomme1768 ArgauLsch. I 614 Faksimile
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persohnen, welche gegen deß minderjaͤhrigen elteren in grosser feindschafft und rechtigung gestanden [müssen keine vogteyen annehmen]1709 Mutach 30 Faksimile
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dem klaͤger und antworter ist in civilischen sachen ... zugelassen, durch gwalthabere und anwaͤlt sich vor dem gricht zustellen ... jedoch sind sie schuldig bei antrettung der rechtigung ihre gwalthabere mit gnuͤgsammer procur zu versehen1709 Mutach 178 Faksimile
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wollend wir gehebt haben, dass vor aller rechtigung unsere ambtleuth ... die partheyen in die freundlichkeit zuweisen1711 BernMand. 869