Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechnungsrezeß
Rechnungsrezeß, m. Bescheid über das Ergebnis einer Rechnungslegung mit Festsetzung eventueller Restzahlungen dasßelbig gueth ... ist ... dem ... schaffner ... ahn statt bezahlung des rechnungs recess überlassen worden 1654 Könnecke,Grimmelshausen II 83 K. stellte vor, durch ein von kayserlicher administrations-commission ergangenes decret, vermoͤge dessen ihme ein anmaßlicher rechnungs-recess ... angesetzt, hoͤchstens gravirt ... worden zu seyn 1758 Cramer,Neb. IX 54 in betreff der herrschaftlichen schuldigkeiten, rechnungs-recessen, und sonst an das ærarium abzufuͤhrender gebuͤhren 1786 Kurp…