Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechentisch
Rechentisch, m.
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wenn ein nachbar von dem rechentisch gehet ohne urlaub, soll 5 gr. zur buße geben; ingleichen derjenige, der, wenn er zum rechentisch gerufen wirdt, seinen huth nicht abnimmt1688 MittSächsVk. 6 (1912/16) 23