Eintrag · Goethe-Wörterbuch
recheneiamtlich
recheneiamtlich -ey- zu ‘Recheneiamt’ genehmige also, daß das Ochsische Haus für die Summe [von 4700 fl.] losgeschlagen werde..Die Realisirung des Wustischen Insatzantheils und des rechneyamtlichen Giltbriefs überlasse ganz Ihrer Überzeugung und einsichtigen Behandlung GWB B28,333,22 JFHSchlosser 14.12.17 K Sofia Frys S.F.