Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratvorsteher
Ratvorsteher, m. leitendes Mitglied eines beratenden Gremiums vgl. Ratsamt (I), Ratmeister so dann etwa ein trunk wein ... vonnöthen, denselben vor den märkertag bestellen, und kauffen, auch da er im kirchspiel kaufft würde, kann er selbigen etlichen von denen schöffen oder rathvorsteheren versuchen lassen 1658 Westerwald/GrW. I 604 Faksimile jedem ... diener, der als rathsvorsteher, rath oder expedirender secretaͤr bei dem landesherrlichen kabinet, bei den allgemeinen landes- oder besondern provinz-collegien zur ... landesdirektion oder zur justizverwaltung angestellt wird 1806 SammlBadStBl. …