Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratswein
Ratswein, m. dem städtischen Rat gehörender Wein als Naturaldeputat und Geschenk vgl. Rathaus (III), Ratsweinkeller die sechsherrn ... haben jarlichs auch mehe verehrung, inkomsten, gefellen, presenzn, boissen, raitzweins 1588 BuchWeinsberg IV 28 Faksimile seindt zur fischermahlzeith herr junger burgermeister W., dan herr Z. ... abgeordnet, daselbst [ist] ... der rathswein präsentiert wordten 1666 Brod,WürzbFischer. 48