Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
ratsuchen
ratsuchen, v.
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mugen sie in solchen fellen ... on weiter ratsuchen vnd erkentnus gegen gemeltem gefangen peinlich frage ... gebrauchen1507 BambHGO. Art. 13 Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
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sol sich der schreyber selbst auch dermassen vnderschreyben, das er soͤlchs alles gehoͤrt vnd geschriben habe, damit auff soͤliche foͤrmliche, gruͤndig beschreybung statlich vnd sicherlich geurteylt, oder, wo es not thun wurde, darauss nach aller notdurfft geratsucht werden moͤge1507 BambHGO. Art. 216 Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507