Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratstubenboden
Ratstubenboden, m.
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H.R. ist wegen schändlichen reden, dass die ehr gottess dardurch höchtess verletzt worden, erkhennt, dass er den rathstubenboden küssen ... müsse1664 Rickenbacher,StrRSchwyz 87 Anm. 2