Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratskollegium
Ratskollegium, n. beratendes, auch entscheidungsbefugtes Gremium, wie Rat (V) vgl. Mittel (IV 1) I in Territorien vgl. Fürstenrat (II 1) nun wir denn dieses werk mit dessen einlaufenden umständen nicht allein durch unsere ratscollegia in reife deliberation gezogen, sondern auch es bei neulichstem landtage unserer getreuen landschaft zur beratschlagung zustellen lassen 1671 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 113 damit ... kein ... versaͤumnis vorgehe, so will der aus dem lande reisende theil seinem zuruͤck-bleibenden raths-collegio genugsame ... vollmacht hinterlassen, die reichs-geschaͤffte ... zu exp…