Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsbediente
Ratsbediente, m.
-
es sollen die secretarii und andere raths-bediente in rechthaͤngigen sachen keine vollmacht annehmen1639 LübKanzlO. 59
-
das bestellen der mitglieder [der Zunft] kann durch einen rathbedienten ... fuͤr jede ladung der zunftgenossen ... geschehen1788 NCCPruss. VIII 2049 Faksimile