Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsbürger
Ratsbürger, m.
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bey solchen kauff sindt gewest ... A.B. unde J.S. rathsburger1524 KamenzUB. 191 Faksimile
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das vor vnnserer maiestat erschinnen seind ... L.A. vnd C.S., ratsburger1529 Ödenburg/Bischoff,ÖStR. 97
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von verander- und absetzung der richter und ratsburger in stetten und märkten1593 AktGegenref.² I 92
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damit neben anderen rhattsburgeren der rhattstuell und regiment besetztt wurden1604 JbWestfKG. 7 (1905) 131
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wan ein rathßburger abgehet und ain stöll löhr ist, so benent der herr prælath nach seinen belieben einen andern1607 Steiermark/ÖW. VI 140 Faksimile
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[sind die Genannten,] weil die gemain wider alle 4 personen kein bedenken gehabt zu rathsburgern confirmirt ... worden1622 NÖsterr./ÖW. XI 226 Faksimile
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bei haltender panthattung, wan der fürstliche marktrichter und 6 fürstliche rathsburger erwöhlt, haben auch die andern herrschaftsrichter und underthannen nach ihren belieben wehr ihnen tauglich und angenemb ist vor ratsburger zu erwöhlenum 1660 NÖsterr./ÖW. VIII 124 Faksimile
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werden wir demselben [marktrichter] iederzeit bei der richterwahl zwölf rathsburger oder beisitzer benenen1780 NÖsterr./ÖW. IX 528 Faksimile
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der ... marktrichter nahm hierauf mit den rathsbürgern ... session1793 NÖsterr./ÖW. IX 527 Anm. Faksimile