Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsansetzung
Ratsansetzung, f.
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habe es mit dieser raths-ansetzung auch die meinung, daß ihnen bevorstehe, auf nechst-kuͤnfftigen s. michaelis entweder diese raths-personen zu continuiren, oder andere ... zu benennen und einzusetzen1663 Struve,PfälzKHist. 665 Faksimile