Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratsamtmann
Ratsamtmann, m.
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sollen sie [Juden] einen eid zu got schweren, keinem burger, statthalter, ratsamtman, burgermeister oder diener ... etwas zu schenken1539 Hessen/QNPrivatR. II 2 S. 7
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keines weges aber soll ihnen [bau-richter] zugelaßen seyn ... mehr dan einen bürgermeister und einen raths-amtmann jährlich von neuen zu erwehlen1700 LippstadtStR. 61 Faksimile