Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
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- ›Mitglied, Angehöriger eines Stadt-, Gemeinderates; gewählter oder ernannter Vertreter in der städtischen Selbstverwaltung‹
- ›Mitglied eines (geschichtlichen) administrativen Gremiums; Person mit Obrigkeitsfunktion bzw. territorialen Machtbefugnissen‹, meist: ›Mitglied des römischen Senats‹; speziell auch: ›römischer Konsul
- ›Berater, Ratgeber‹ (von Gott gesagt)