Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Raderpfennig
Raderpfennig, m.
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dasz von jedem halben malter waitzen geliefert werde jarlichs ein hoen und ein rader pfennig1545 LuxembW. 609 Faksimile
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soll derjenige auch, dem der schuss beschehen, nach altem schutzenrecht ... auch mitt einem raderpfenningh gebeßert haben1559 Reintges,Schützengilden 225