Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
rachtung
rachtung
- ›gütliche, ausgleichende Verhandlung, wie sie bei feindlichen Auseinandersetzungen, Geschäften u. Ä. zwischen interessierten / streitenden Parteien vorgenommen wird‹; resultativ: ›Vergleich, Schiedssp
- ›Beschlagnahme e. S.‹ (als Handlung); metonymisch dazu: ›das beschlagnahmte Gut‹.
Etymologie: zu mhd.