Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rügefall
Rügefall, m. rügbare, zu rügende Handlung vgl. rügbar (I), rügen (I) unterstehen sich ofters unsere beamte ..., wegen schlechter hurerey und anderer gemeiner ruͤgen-faͤlle, die delinquenten articuls-weise zu vernehmen 1699 Klingner III 314 Faksimile daß [bei der Anzeige von Straftaten] ... dererselben [berg-officianten] pflichten, wie bey denen ruͤge-faͤllen in civil-sachen gebraͤuchlich ist, geglaubet werden solle 1726 HessSamml. III 993 Faksimile unter den cameral-justizsachen sind auch die ruͤgen-, untersuchungs- und criminal-faͤlle zu verstehen 1758 v.Justi,Staatsw. II 726 Faksimile [Rügeg…