Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Römermonat
Römermonat, m. eigentlich die monatlichen Kosten für die Unterhaltung und Besoldung des Reichsheers, wobei der Name auf die Römerzüge (I) der deutschen Kaiser verweist, für die aber nie eine Reichssteuer bewilligt wurde; der Betrag gilt als Simplum für Reichssteuern (Reichsanschlag), sowie bei der Aufstellung von Truppenkontingenten (Kontingent) des Reichs (II) und der Kreise (III 2) bdv.: Römerzug (II) vgl. Kreisanlage (I), Matrikularanschlag (I), Reichsanlage, Römersteuer (II) Sachhinweis: HRG. IV 1113ff. also jeden zahl-monat zehen römer-monat zu erstatten, auch gegen den letzten einstehend…