Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartierherr
Quartierherr, m.
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solche funf quartierherren ainen under inen zů ainem obern erkiesen sollen, der desselben jars die frag im rat haben solle1559 ÜberlingenStR. 406 Faksimile
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das aus den funf quartierheusern, so ... kaiser Karl gemainer burgerschaft der statt Überlingen ... zuegelassen, ain jedes bestimbt quartier under sich selbst durch freie ... wahl ... ainen ratsfreundt oder quartierherrn und fürtrager in rat erwöllen möge1559 ÜberlingenStR. 406 Faksimile
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[sind] in einem jedernn quartier der stadt ... radtsherrn, so quartierherrn genandt, verordenet; disse haben unter sich gehabt hunderste man; jeder hunderste man zehen rotmeister, jeder rotmeister zehen burger1563 Stralsund/Gengler,StRA. 53 Faksimile
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calvinisten, wiederteufer und andere, so die leute heimlich verfuren, nicht zudulden, sol nach denselben durch die verordente quartierhern mit allem ernste inquiriert ... werden1575 Lübeck/Sehling,EvKO. V 368 Faksimile
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man soll bei feuersbrunsten für die fenster brennende liechter in laternen henken ... oder widrigenfalls von den q[uartierherr]en in jederem quartier zu gebührender straf gezogen werden1681 SchweizId. II 1540 Faksimile
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da ein jedes der quartiere in der mehrern stadt einen haubtmann und 4. quartier-herren aus dem kleinen raht, samt andern noͤhtigen ober- und unter-officieren, das in der mindern stadt aber einen stadt-haubtmann, 3. stadt- oder quartier-herren und andere erforderliche officiere hat1748 HelvLex. II 236
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die uͤbrigen polizeydepartements sind ... die gassenreinigung, wobey die drey juͤngsten quartierherrn die inspektion fuͤhren1786 Gadebusch,Staatskunde I 148 Faksimile
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sind ... den soldaten durch die verordneten quartier-herren der gärbern zunft zum quartier geordnet worden1653 ThurgauBeitr. 3 (1863) 26