Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartiergenuß
Quartiergenuß, m.
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so dann der marquetender halben es durchgehend dahin vermitteln lassen, damit nicht allein derselben verkauff und wirthschafft weiter nicht, als auff den soldaten erstreckt, sondern auch der von ihnen den soldaten gleich anmassende quartier genoß, an service, fuͤtterungen und anders allerdings eingestellet werde1641 RAbsch. III 561 Faksimile
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schaͤdliche weiterungen zwischen dem soldaten und quartier-mann ... indeme der soldat ein mehrers, als was ihme die winter-verpflegungs-ordonnantz zugeleget, prætendirt, der quartier-mann aber sich ... dagegen aufgehalten, und doch ... ohne erhaltene zahlung des quartier-genuß nachgeben muͤssen1694 Faber,Staatskanzlei I 425