Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartiergeber
Quartiergeber, m.
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da auch einiger streit zwischen dem quartier-geber und dem von der milice, des quartiers oder der portionen halber, entstuͤnde1698 HessSamml. III 413 Faksimile
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daß ein jeder haupt- wie auch ander officier und gemeiner von seinem quartier-geber ein hoͤhers ... nicht ... begehren sollen, alß in nachgesetzter ordonnantz einem jeden an portionen verordnet ist1704 HessSamml. III 510 Faksimile
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sind alle kost- und quartiergeber angewiesen, die ... noͤthige instruction von den eltern fremder studirenden ... einzuhohlen1788 Thomas,FuldPrR. I 96 Faksimile
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den kommunen der garnisonstaͤdte bleibt es uͤberlassen ... die quartiergeber deshalb [zu stellendes Brennholz] in anspruch zu nehmen1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 951 Faksimile
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nachstehende designation der ... an durchmarschirte truppen ... verabreichten mundverpflegung wird dem publikum hierdurch nachrichtlich mitgetheilt, und die quartiergeber aufgefordert, die ihnen darnach gebuͤhrende entschaͤdigung ... in empfang zu nehmen1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 26 Faksimile
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die den quartiergebern zu gewährende geldvergütung pro mann und tag1816 SammlPommGes. II 404