Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartalopfer
Quartalopfer, n. zu Opfer (I 2) viermal jährlich zu entrichtende Kirchenabgabe vgl. Quartalgeld (I), Quartalpfennig sind sie auch nun schuldig ... das gewöhnliche qvartal-opfer oder vierzeiten-pfenning zu entrichten 1630 CöllnKons. 518 das von den meisten eingepfarreten zuruͤckbehaltene quartal-opfer, welches ein wesentliches stuͤck des supplicanten salarii ausmachet 1736 CCHolsat. III 1244 Faksimile das sogenannte vierzeiten- oder quartal-opfer ... gründet sich auf die aͤltesten kirchen-gebraͤuche, und hat seinen ursprung von den freywilligen opferungen bey der communion, welche gewoͤhnlich v…