Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quartalabrechnung
Quartalabrechnung, f.
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kurtz vor dem herpst, da dann ohne das ... die ander quartal abrechnung im jar ist1592 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 86 Faksimile
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doch soll zu beneficirung des groshandels die quartal-abrechnung beybehalten werden1777 NCCPruss. VI 3354 Faksimile