Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Putschande
Putschande, m.
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das sie [burgerliche fleischacker] ... in beÿbänken, wie in andern benachbarten stadten, das junge fleisch vmb einen putschande wohlfailer geben vndt aushacken sollen1676 MHungJurHist. IV 2 S. 523 Faksimile