Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Putativnotstand M.
Putativnotstand, M. ›Abwehr eines ver- meintlichen vom Handelnden nur ange- nommenen in Wirklichkeit aber nicht be- stehenden Zustandes gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen‹, E. 19. Jh.?, s. putativ, Notstand