Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Putatīvehe
Putatīvehe ( Matrimonium putativum ), Glaubensehe, eine Ehe, bei der das der Gültigkeit der Ehe entgegenstehende Ehehindernis beiden oder auch nur einem Ehegatten unbekannt gewesen ist. Nach gemeinem Recht hat eine Ehe, bei deren Schließung beide Teile von dem Ehehindernis keine Kenntnis hatten, für beide Teile die Wirkung einer gültigen Ehe, hatte nur ein Teil keine Kenntnis hiervon, so hat sie für diesen allein die angegebene Wirkung. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in den § 1345–1347 die Wirkungen einer P. dahin bestimmt, daß die Wirkungen der Ehenichtigkeit (s. Ehe , S. 405) einzutreten hab…