Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Prozeßfähigkeit F.
Prozeßfähigkeit, F. ›Fähigkeit vor Gericht zu stehen, Fähigkeit Prozeßhandlungen selbst oder durch einen Prozeßbevoll- mächtigten wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen‹, 19. Jh., s. Prozeß, Fähigkeit, vgl. Ullmann 1893, Planck 1896