Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Proviantoffizier
Proviantoffizier, m. für das Proviantwesen zuständiger Offizier vgl. Proviantbediente wegen der proviant-anstalt verbleibt es ingleichen dabey, daß ... im feld aber ein gegenschreiber, nebens noch ein paar proviant officier adjungirt ... werden sollen 1683 Moser,StaatsR. 30 S. 27 Faksimile das formular des eydes eines proviant-officiers in fraͤnckischen crays lautet also vor 1747 Moser,StaatsR. 30 S. 199 Faksimile proviant-officiers, vivriers, sind zu dem commissariate gehoͤrige bedienten, die das proviantwesen zum theil dirigiren, zum theile besorgen helfen 1757 Eggers,NKriegsLex. II 498