Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Protektorium
Protektorium, n.
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unter protectorien versteht man befehle des regenten, daß niemand den damit begabten, bey vermeidung einer nahmhaften strafe, unrechtmaͤßiger weise vergewaltigen solle ... es koͤnnen ... gruͤnde eintreten, ein solches protectorium nachzusuchen, indem alsdann derjenige, der sich an dem in besondern schuz genommenen vergreift, noch strafbarer wird1795 Scheidemantel,Repert. IV 314 [ebd. 314-317]