Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Prosecutor
Prosecutor (spr. próßekjutor), im engl. Strafprozeß der die Verfolgung eines Verbrechens Betreibende, der Ankläger. Er beantragt zu diesem Zweck zunächst eine Voruntersuchung ( examination ) vor einem Friedensrichter (s. d.). In dem Termin vor diesem trägt der P. in fortlaufender Erzählung den Tatbestand vor und nennt seine Zeugen, worauf diese von dem Friedensrichter abgehört werden. Auch der P. selbst wird ganz als Zeuge behandelt. Der Angeklagte darf ihm und seinen Zeugen Gegenfragen vorlegen, und sodann erfolgt die mündliche Verfügung des Richters. Je nach der gesetzlichen Zuständigkeit, u…