Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Propstbuch
Propstbuch, n.
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[ein Propst soll] ein probstbuch halten, und darin die faͤlle, so zu seiner untersuchung ... gehoͤren, auffzeichnen ... schwere faͤlle und gewissensachen werden von dem probst nicht aufgenommen1686 SammlLivlLR. II 1849 Faksimile