Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Proletarĭi
Proletarĭi (lat., »die nur für die Nachkommenschaft, proles , in Betracht Kommenden«), wie Capite censi (s. d.) bei den Römern in der Servianischen Verfassung alle, die nicht einmal den niedrigsten Vermögenssatz ( census ) der letzten der fünf Klassen, also nicht mindestens 12,500 As besaßen und vom Kriegsdienst wie von der Steuer frei waren. Nachdem für die Dienenden Sold verwilligt war, wurden sowohl für den Kriegsdienst in den Legionen wie für die Kriegssteuer 4000 As als Grenze festgesetzt, für den Dienst auf der Flotte 1500 As. Schließlich bildeten 375 As die unterste Grenze, und nun wurd…