Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Proklamationsbrief
Proklamationsbrief, m.
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[in einem Inzichtsverfahren soll einem Bauern oder Bürger] durch urtheil ein proclamation brief erteilt werden, den sol er an den enden, do er oder die personen, durch die er verlewmut wer worden, heußlichen sessen, ... offenlich uber die cantzeln ... verkunden lassen1512 SchrrBayrLG. 54 S. 149
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[man berechnet] für die proklamation 1 fl., für den proklamationsbrief 15 kr.1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 379 Faksimile