Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Profansache
Profansache, f. weltliche Angelegenheit iU. zu kirchlichen und zu Religionssachen auf dem augspurgischen reichs-tag [ist] nicht allein der gemeine land-frieden in prophan-sachen erneuert ..., sonder auch in der religion ein bestaͤndiger ... friede beschlossen worden 1557 RAbsch. III 146 Faksimile im fal aber ein stipendiarius zum studiren [der Theologie] tüchtig genug wer und gleichwol ... on redliche ursach die studia verlassen und sich zu prophansachen begeben würde, derselbig soll ... mit gefengnus gestraft werden und darzu ... das aufgehabene stipendium ... zu erstatten schuldig sein 1560 …