Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Profanfrieden
Profanfrieden, Profanfriede, m. Bezeichnung des Ewigen Reichslandfriedens von 1495; die Verbindung von Profan- und Religionsfrieden umfaßt mit dem Reichsabschied von Augsburg 1555 die wichtigsten Friedenseinungen als Reichsgrundgesetze belangend die exequution und handhabung des religions- und profanfridens 1555 UrkBurgundKr. II 99 daß ... vermoͤg alhier im 55ten jahr aufgerichteten religion- und profan-friedens ein jedes an beruͤhrten orten in seinem stand und wesen gelassen werden solle 1566 Struve,PfälzKHist. 171 Faksimile darauf wir dann uns, mit ihnen den raͤthen und gesandten ... entschl…