Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Prinzipalschuldnerin
Prinzipalschuldnerin, f.
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wann sie jhren eygen glaubiger (solche) exception [Unwirksamkeit der Interzessionen durch Frauen] nicht abtreiben ... kan, als die sein haupt vnd principal schuldnerin ist, so ... kan sie auch denen nicht abweisen, dem sie zu buͤrgen vnd pflichtig worden ist, als die vor jren selbst glaubigern ... gesetzt ist1566 Göbler,Hdb. 73 Faksimile
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verbinde ich, die mitunterzeichnete ehefrau, mich noch insbesondere, fuͤr alle aus der verwaltung meines ehemannes herruͤhrende forderungen der koͤnigl. staatskasse, auch wenn diese forderungen die oben bestimmte cautions-summe ... uͤbersteigen sollten, als principal-schuldnerin mit der wirkung zu haften, daß es in der macht der koͤniglichen staatskasse stehen soll, welchen von uns dieselbe um die ganze forderung belangen will1825 Reyscher,Ges. XVIII 427 Faksimile