Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Priesterwahl
Priesterwahl, f.
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bescheid: daß zu denen kirchen-rechnungen, auch priester-wahlen bei besagter kirche ... das amt S. jederzeit mit berufen ... werden [solle]1697 CCHolsat. III 586 Faksimile
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[Übschr.:] comissions urthel ... wegen der priester-wahl und anderer kirchen-ordnungenvor 1740 Westphalen,Mon. II 461 Faksimile
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ich weiß nicht, ob die von einem schuldner [kirchen-patron] waͤhrend dem concurse vorgenommene priester-wahl ... fuͤr guͤltig angesehen werden [kann]1787 Krünitz,Enzykl. 38 S. 602 Faksimile
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wenn man die wahrheit freimüthig sagen soll: so möchten wohl nicht weniger mißgriffe bei der ernennung des staatsbeamten als bei den priesterwahlen vorkommen1815 JbWestfKG. 35 (1934) 75