Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Priesterrevers
Priesterrevers, m.
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wir bringen in erfahrung, was gestalt einige kirchen-patroni, wann ihnen ihre prediger mit tode abgehen, an statt derer sich keiner anderen beruffenen und ordinirten prediger gebrauchen, sondern nur studiosos predigen ... lassen. wie wir nun hieraus anders nichts schliessen koͤnnen, als daß es bloß darumb geschehe, damit sie in unserm consistorio nicht examiniret, und hernachmahls den gewoͤhnlichen priester-revers nicht unterschreiben duͤrffen, uns also vieleicht vermeynen, daß sie hernach desto freyer die reformierte religion schmaͤhen ... und sonsten unsere edicta uͤbertreten moͤgen1666 CCMarch. I 1 Sp. 393 Faksimile