Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Priesterehe
Priesterehe, f.
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menschengesetz der verbottenen priesterehe1536 Hannover/Sehling,EvKO. VI 2 S. 960 Faksimile
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[antike Schriftsteller bezeugten,] daß die priesterehe in vierhundert jaren nach Christo im brauch gewesen1566 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 320 Faksimile
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[die Kirche habe jahrelang behauptet, daß ein Christ schuldig sei], alles zu halten, unangesehen, das gottes wort solchen genzlich entgegen und zuwider, wie denn in etlichen artikeln als:... von der priesterehe1569 Wolfenbüttel/Sehling,EvKO. VI 1 S. 283 Faksimile
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es ist bekannt, daß das verboth der priester-ehe bloß von menschen herruͤhrt. der landes-fuͤrst kann also sogleich dieses verboth aufheben ... und es ist vorurtheil, wenn man glaubt, ein eheloser werde gott besser dienen1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 774 Faksimile
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die besorgnis, daß durch ausschließung der kirche von dem bestrittenen rechte [Festsetzung von Ehehindernissen] die landesherrlichen bestimmungen auch die bigamie, die priesterehe u.s.w. möglich machen könnten1829 Josephinismus V 306