Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Predigergut
Predigergut, n.
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koͤnnen wir nicht gestatten, daß von den kirchen- weden oder prediger-meyern die kirchen- weden oder prediger-guͤter ohne ... vorbewußt der provisoren und resp. der pastoren oder prediger an andere transportiret ... werden1622 HadelnPriv. 210 Faksimile