Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Predigerdienst
Predigerdienst, m. wie Predigtamt (I) sollen solche staͤtte [Land, auf dem ein Haus für den Prediger errichtet werden soll] ewiglich bey denen predigerdiensten verbleiben, auch nach der witwen toͤdtlichen abgang deren erben macht haben, die wohnung abzubrechen, oder ihnen dieselbe vom successor der billigkeit nach vergolten und bezahlt werden 1622 HadelnPriv. 209 Faksimile wodurch [Weggang des Pfarrers] dan der predigerdienst bei vorged. unser kirchen ... vacant worden 1685 JbWestfKG. 3 (1901) 214 Anm. wann ... ihrer [Kandidaten] einer kuͤndlicher qualification halber zu dem vacirenden predige…