Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Prahmschreiber
Prahmschreiber, m. I von einer Kaufmannsgesellschaft eingesetzte Person, die den Frachtverkehr am Hafen überwacht und die Gebühren für den Warentransport und die Benutzung der Ladeeinrichtungen verrechnet bdv.: Prahmherr (I) Sachhinweis: Rigafahrer 60f. befindt sich ... nach des prahmschreibers quittung, das er dem ganzen kaufman nach liquidirender rechnung, ... die summa [schulde] 1616 Rigafahrer 285 Faksimile dass die eltiste der schiffergesellschaft denen eltisten der rigafahrer-compagnie eine frey wahl gestehen, also dass sie mit der wahl eines prahmschreibers an keine gewisse zunft verbun…