Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Präzedenzfall M.
Präzedenzfall, M. ›vorangehender Fall, früheres Geschehen das sich wegen des allgemeinen Gleichheitssatzes durch die Art seiner Behandlung auf ein späteres Geschehen auswirken kann‹, 19. Jh., s. Präzedenz, Fall precarium, lat., N., ›Bittleihe‹, als Pre- karium noch Allgemeines Bürgerliches Ge- setzbuch 1811 østerreich