Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Prämiengeschäfte
Prämiengeschäfte , diejenige Art der Zeitgeschäfte (s. Börse , S. 243 f.), bei der sich einer der Kontrahenten, der Prämienzahler , das Recht vorbehält, gegen Bezahlung eines Reugeldes (Prämie) vom Vertrage zurückzutreten oder diesen in bezug auf Art, Zeit und Gegenstand der Erfüllung zu ändern. Zu unterscheiden sind: a) das einfache Prämiengeschäft. Bei diesem werden die Prämien bezahlt im Falle des Rücktritts oder auch für das Recht der Wahl zwischen Rücktritt und Erfüllung an sich. b) Das Wandelgeschäft , bei dem der Prämienzahler die Erfüllung zu einem andern Zeitpunkt (binnen bestimmter F…